
Für Scheinwerfer-Einstellplätze, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, fordert die StVZO eine Stückprüfung. Ausserdem müssen die Anforderungen aus der DIN EN ISO/IEC 17020 erfüllt werden. Daraus wiederum resultieren Kalibrierungen, die den Rahmenbedingungen der DIN EN ISO/IEC 17025 genügen müssen.
Nur solche Flächen und Einstell-Prüfgeräte, für die ein gültiger Nachweis über die Stückprüfung und Kalibrierung vorliegt, dürfen von den Prüforganisationen für die hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen genutzt werden.
Wie erfüllen Sie die geltenden Vorschriften?
Durch den täglichen Gebrauch und den damit einhergehenden Verschleiß können sich die Messwerte von Scheinwerfer-Prüffläche und Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät im Laufe der Zeit verändern, daher müssen diese Flächen und Geräte regelmäßig vermessen werden. Im Rahmen der Kalibrierung und Stückprüfung erfolgt genau dies – eine Überprüfung, ob die zulässigen Werte bzw. Toleranzgrenzen eingehalten werden.
Sie als Werkstattbetreiber sind mit verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Fristen. Lassen Sie daher alle notwendigen Überprüfungen regelmässig und pünktlich durchführen und halten Sie die Dokumentation (Kalibrierschein, Stückprüfungsprotokoll) hierüber vor.
Fragen Sie uns!
Handeln Sie jetzt – vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung.
Aktuell bieten wir in Zusammenarbeit mit der ESZ die Stückprüfung und DAkkS-Kalibrierung für folgende Scheinwerfer-Einstell-Prüfsysteme an:
- Beissbarth
- Bosch
- Gutmann
- Hella
- MAHA
- Sherpa
- Mawek
- sonstige Hersteller
Wir beraten Sie auch gerne im Vorfeld bei der Anschaffung eines geeigneten Scheinwerfer-Einstellsystems für Ihre Werkstatt. Nicht immer ist die teuerste Lösung auch die beste.
Wir können die erforderlichen Messungen und Justierungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Stückprüfungsprotokoll und einen Kalibrierschein, womit Sie die Konformität Ihrer Ausrüstung nachweisen können.
Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung